Corona-Virus Information
Aufgrund §3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 01.04.2022 sind Sie und Begleitpersonen verpflichtet ab 6 Jahren weiter eine Atemschutzmaske oder eine medizinische Maske zu tragen. Aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen kann nicht jeder eine Maske tragen; darauf nehmen wir Rücksicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe!