Informationen zum Thema Corona-Virus
Mit der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 02.05.2022 entfällt die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen. Sie und Begleitpersonen müssen keine Maske mehr tragen.
Egal welche Variante oder
die wievielte Welle
Wir behandeln Sie als Mensch und
nicht als Infektionsrisiko
WEIL WIR HYGIENE-PROFIS IM
INFEKTIONSSCHUTZ SIND!