Frau Köhler und Frau Vogel haben nach der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg den Kursteil II b - Erlangung des fachkundlichen Nachweises für die Hilfeleistung bei der kieferorthopädischen Behandlung erfolgreich absolviert.
Sie sind nun befähigt, nach Anweisung und unter Aufsicht des Praxisinhabers qualifizierte, delegationsfähige kieferorthopädische Aufgaben wahrzunehmen (§ 1 Abs. 6 ZHG).